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Rechtzeitig eigene Entscheidungen treffen

Patienten­verfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine persönliche Patientenverfügung stellt eine bewusste Willensbekundung dar, welche medizinischen Entscheidungen getroffen werden dürfen, wenn eine Äußerung der betroffenen Person zum jeweiligen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Beachtliche Patientenverfügung

Hierbei sind nur geringe Formvorschriften zu beachten. Im Anlassfall ist diese Form der Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte aber nicht rechtlich verpflichtend einzuhalten. Die Ärzte sind für den Fall, dass sie bei einem Patienten bzw. einer Patientin die Einwilligung zu einer Behandlung nicht direkt einholen können, auf den sog. „mutmaßlichen Willen“ des Patienten angwiesen. Angehörige dürfen keine wesentlichen Entscheidungen treffen! Eine vorliegende beachtliche Patientenverfügung hilft den behandelnden Ärzten den Willen des betroffenen Patienten besser erkennen zu können. Letztlich müssen aber die Ärzte (in dringenden Fällen) oder ein vom Gericht bestellter Sachwalter den Behandlungsentscheid (oder eben keine Behandlung durchzuführen) fällen.

Verbindliche Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung muss strenge Formvorschriften erfüllen. So ist zum Beispiel eine ärztliche und eine juristische Beratung notwendig. Sind alle Formvorschriften erfüllt, ist eine verbindliche Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte rechtlich bindend! Sie gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann wieder bestätigt werden. Aus diesem Grund muss die Erstellung einer solchen Patientenverfügung wirklich gut überlegt und bedacht sein!

Ablauf der Errichtung einer Patientenverfügung

  • Beachtliche Patientenverfügung: einstündiges Beratungsgespräch
  • Verbindliche Patientenverfügung: Beratungsgespräch – Bedenkzeit – Beratung und Erstellung
    ( + zusätzliche juristische Beratung)

 

Kosten pro Beratungsgespräch: 120€

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