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Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)

Führerschein­untersuchung

Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)

Wir führen Führerschein­untersuchungen durch!

Preise

Gutachten für die Wiederholungsuntersuchung:

€ 30,-

(Muss der Amtsärztin zugewiesen werden – Reduktion um 50 % der jeweiligen Gebühr)

Bei bestimmten Erkrankungen ist eine weitere Begutachtung durch den/die Amtsarzt/Amtsärztin vom Gesetzgeber vorgesehen!

Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 1:

€ 35,-

Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 2:

€ 50,-

Was soll zur Untersuchung mitgebracht werden?

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