Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)
Wir führen Führerscheinuntersuchungen durch!
Folgendes ist bitte zur Untersuchung mitzubringen:
- amtlicher Lichtbildausweis mit gültigem Foto: z.B. Reisepass, Personalausweis,...
- gültiger Führerschein bei Verlängerungsuntersuchungen
- Name der Fahrschule bei Neuanträgen
- Brillenträger: bei Gruppen A,B,F ist die aktuelle Brille mitzubringen
- bei Gruppen C,E sind die aktuelle Brille und der Brillenpass, der nicht älter als 6 Monate sein darf, mitzubringen
- Kontaktlinsenträger: ein Kontaktlinsenbehälter ist mitzubringen
- bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme: Name und Dosierung
- bekannte Erkrankungen, Behinderungen, Operationen müssen genannt werden können
Kosten (Gebühren lt. § 23 FSG-GV):
- Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 1: € 35,-
- Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 2: € 50,-
- Gutachten für die Wiederholungsuntersuchung: EUR 30,-
- Muss der Amtsärztin zugewiesen werden - Reduktion um 50 % der jeweiligen Gebühr
Bei bestimmten Erkrankungen ist eine weitere Begutachtung durch den/die Amtsarzt/Amtsärztin vom Gesetzgeber vorgesehen!